Elterngeld Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Elterngeld — Basiselterngeld oder ElterngeldPlus mit Geschwisterbonus.

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Wie wird das Elterngeld berechnet?

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt eines Kindes. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.

Die Ersatzrate beträgt grundsätzlich 65-67% des Nettoeinkommens. Bei niedrigem Einkommen (unter 1.000 €) steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100%. Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 € und 1.800 € monatlich für bis zu 12 Monate (14 mit Partnermonaten).

ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des Basiselterngelds (150-900 €), wird aber doppelt so lang gezahlt (bis zu 24 Monate). Es lohnt sich besonders für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten.

Elterngeld-Tabelle

NettoeinkommenErsatzrateBasiselterngeldElterngeldPlus
0 €300 €150 €
500 €92%460 €230 €
1.000 €67%670 €335 €
2.000 €65%1.300 €650 €
3.000 €60%1.800 €900 €

Häufig gestellte Fragen

Basiselterngeld wird für bis zu 12 Monate gezahlt. Mit Partnermonaten (mindestens 2 Monate durch den anderen Elternteil) erhöht sich die Bezugsdauer auf 14 Monate. ElterngeldPlus wird für bis zu 24 Monate gezahlt (28 mit Partnermonaten).
Basiselterngeld beträgt 65-67% des Nettoeinkommens (300-1.800 €) für 12 Monate. ElterngeldPlus beträgt die Hälfte (150-900 €), wird aber doppelt so lang gezahlt (24 Monate). ElterngeldPlus lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit nach der Geburt.
Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Elterngelds, mindestens 75 € (Basiselterngeld) bzw. 37,50 € (ElterngeldPlus) monatlich. Er wird gezahlt, wenn ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben.
Anspruch haben Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, in Deutschland leben, nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten und kein zu versteuerndes Einkommen über 200.000 € (Alleinerziehende) bzw. 300.000 € (Paare) haben. Seit April 2024 gelten niedrigere Einkommensgrenzen.
Ja, Elterngeld wird grundsätzlich als Einkommen auf Bürgergeld angerechnet. Es gibt jedoch einen Freibetrag von 300 € (Basiselterngeld) bzw. 150 € (ElterngeldPlus) für Eltern, die vor der Geburt erwerbstätig waren.

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