Bürgergeld Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren Bürgergeld-Anspruch mit Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Freibeträgen.

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Bürgergeld Regelsätze 2025/2026

RegelbedarfsstufeMonatlich
Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Partner in Bedarfsgemeinschaft506 €
Jugendliche (14-17 Jahre)471 €
Kinder (6-13 Jahre)390 €
Kinder (0-5 Jahre)357 €

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung) in angemessener Höhe übernommen. Die angemessene Höhe richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel.

Häufig gestellte Fragen

Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 € monatlich (2025). Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind es je 506 €. Kinder erhalten je nach Alter zwischen 357 und 471 €. Zusätzlich werden die Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung) in angemessener Höhe übernommen.
Vom Bruttoeinkommen bleiben anrechnungsfrei: die ersten 100 € komplett (Grundfreibetrag), von 100-520 € zusätzlich 20%, von 520-1.000 € zusätzlich 30%, und von 1.000-1.200 € (1.500 € mit Kind) zusätzlich 10%. Der Rest wird angerechnet.
Die Kosten der Unterkunft (KdU) werden in „angemessener" Höhe übernommen. Was angemessen ist, bestimmt die Kommune anhand des örtlichen Mietspiegels. In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) wird die tatsächliche Miete übernommen.
Anspruch haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 und dem Rentenalter, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Sie müssen in Deutschland leben und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) liegt der Vermögensfreibetrag bei 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach der Karenzzeit gelten 15.000 € pro Person.

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