Abfindungsrechner 2026

Berechnen Sie Ihre Netto-Abfindung mit der Fünftelregelung (§ 34 EStG).

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Häufig gestellte Fragen

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine steuerliche Vergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Dabei wird die Steuer so berechnet, als würde die Abfindung auf 5 Jahre verteilt. Das glättet die Progression und senkt die Steuerlast oft erheblich.
Der effektive Steuersatz auf eine Abfindung hängt vom regulären Einkommen und der Höhe der Abfindung ab. Bei einem Jahresgehalt von 40.000 € und 20.000 € Abfindung liegt der effektive Steuersatz dank Fünftelregelung typischerweise bei 15-25%.
Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an. Die Vergünstigung wird erst über die Einkommensteuererklärung gewährt. Der Arbeitgeber führt zunächst die volle Steuer ab.
Nein, auf Abfindungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Es wird nur Lohnsteuer (ggf. mit Fünftelregelung), Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig.

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